Kanzlei BarandtKönigstein im Taunus · Frankfurt am Main

Schwerpunkt — Gerichtliche Vertretung

Nº 04 · MMXXVI

Vertretung vor den Zivilgerichten — Kläger und Beklagte.

Kanzlei Barandt vertritt Kläger und Beklagte vor den Zivilgerichten der Region Rhein-Main und in Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt. Schwerpunkte: Zivil- und Wirtschaftsrecht. Beratung auf Deutsch, Russisch und Englisch.

I

Kläger & BeklagteVertretung in allen Stadien des Zivilprozesses.

II

Erste Instanz bis BerufungAmts- und Landgerichte der Region, Berufung am OLG Frankfurt.

III

DreisprachigBeratung auf Deutsch, Russisch und Englisch.

Zivil- & Wirtschaftsrecht

Felder, in denen wir streiten und durchsetzen.

VertragsrechtGestaltung, Auslegung und Durchsetzung von Verträgen.
SchadensersatzrechtGeltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
ForderungseinzugGerichtliche Durchsetzung offener Forderungen.
GewährleistungsrechtMängel-, Nacherfüllungs- und Rückabwicklungsansprüche.
ImmobilienstreitigkeitenAuseinandersetzungen rund um Grundstücke und Immobilien.
GesellschaftsrechtKonflikte zwischen Gesellschaftern und mit Organen.
Handels- & WirtschaftsrechtStreitigkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Verfahren

Ablauf eines Zivilprozesses in Deutschland.

Zunächst ist festzustellen, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch zusteht; erst danach lässt sich dieses Recht zwangsweise durchsetzen. Das Gericht prüft das streitige Recht nur auf Antrag des Klägers und ermittelt den Sachverhalt nicht von sich aus — die Parteien tragen die relevanten Tatsachen selbst vor (Beibringungsgrundsatz).

01

Sie möchten Klage erheben

Jedes Verfahren beginnt mit der Klageschrift. Die ZPO stellt formale Anforderungen — entscheidend sind die Fassung des Antrags und der Umfang der Begründung.

02

Sie wurden verklagt — was tun?

Zunächst klären, welches Verfahren das Gericht gewählt hat und welche Frist zur Klageerwiderung läuft. Fristversäumnis droht mit erheblichen Nachteilen.

03

Versäumnisurteil bei Nichterscheinen

Erscheint eine Partei nicht, kann ein Versäumnisurteil auf Grundlage des als unbestritten geltenden Klagevorbringens ergehen.

Aktuelle Rechtslage

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte (§ 23 GVG) von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Zivilklagen bis 10.000 € werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt, wo kein Anwaltszwang besteht; erst Streitwerte über 10.000 € fallen an das Landgericht (Anwaltszwang nach § 78 ZPO). Zugleich wurde der Berufungs-/Beschwerdestreitwert von 600 € auf 1.000 € erhöht. Übergangsregelung: Für vor dem 31.12.2025 anhängige Verfahren bleibt die bisherige Grenze von 5.000 € maßgeblich.

Kosten

Kosten eines Zivilverfahrens.

Die Kosten richten sich maßgeblich nach dem Streitwert. Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem GKG, die Anwaltsvergütung aus dem RVG; beide steigen mit dem Wert des Streitgegenstands. Gerichtskosten sind in der Regel als Vorschuss zu zahlen.

  • Verzugszinsen (§ 288 BGB) — bei Zahlungsverzug des Schuldners
  • Vorgerichtliche Anwaltskosten — bei vorprozessualer Tätigkeit (RVG)
  • Mahnkosten — bei Verzug und Angemessenheit
  • Gerichts- & Sachverständigenkosten — als erstattungsfähige Verfahrenskosten

International

Verfahren mit Auslandsbezug.

Bei Streitigkeiten mit Auslandsberührung entscheidet die internationale Zuständigkeit oft über den Ausgang: Das Gericht führt das Verfahren nach seinem Prozessrecht und bestimmt das anwendbare Recht nach dem Internationalen Privatrecht. Grundregel ist der Gerichtsstand am Sitz des Beklagten.

Liegt bereits ein ausländisches Urteil vor, stellt sich die Frage der Anerkennung und Vollstreckung. Innerhalb der EU ist diese weitgehend vereinheitlicht — ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung ausländischer Titel in Deutschland.

Gerichtsstandorte

Vor Gericht in der Region Rhein-Main, im Taunus und in Hessen.

Amtsgerichte

Königstein im Taunus (u. a. für Königstein, Kronberg, Kelkheim, Bad Soden, Schwalbach, Eppstein, Glashütten, Schmitten und Weilrod), Frankfurt am Main, Bad Homburg, Wiesbaden, Friedberg (Hessen), Gießen und Wetzlar.

Landgerichte

Frankfurt am Main, Wiesbaden, Gießen und Limburg an der Lahn.

Berufungsinstanz

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) — Vertretung in der zweiten Instanz für Kläger wie Beklagte.

FAQ

Häufige Fragen.

Vertreten Sie sowohl Kläger als auch Beklagte?+
Ja. Ich vertrete sowohl Kläger als auch Beklagte in allen Stadien des Zivilprozesses — von der Klageerhebung über die Verteidigung bis zur Berufung und Zwangsvollstreckung.
In welchen Sprachen werden Mandanten betreut?+
Die Beratung und Vertretung erfolgt in deutscher, russischer und englischer Sprache.
Vor welchen Gerichten sind Sie tätig?+
Vor den Amts- und Landgerichten der Region Rhein-Main, des Taunus und Mittelhessens — u. a. Königstein, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Wiesbaden, Friedberg, Gießen, Wetzlar und Limburg — sowie in Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt.
Brauche ich seit 2026 für eine Klage bis 10.000 € einen Anwalt?+
Vor dem Amtsgericht besteht bis 10.000 € kein Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung ist gleichwohl in vielen Fällen sinnvoll, da Fehler bei den Schriftsätzen den Verfahrensausgang erheblich beeinflussen können.

VI. — Kontakt

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Frankfurt am Main

An den Pappeln 14
60388 Frankfurt am Main

+49 6109 7688627

Königstein im Taunus

Wiesbadener Straße 31
61462 Königstein im Taunus

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