Schwerpunkt — Gerichtliche Vertretung
Nº 04 · MMXXVIVertretung vor den Zivilgerichten — Kläger und Beklagte.
Kanzlei Barandt vertritt Kläger und Beklagte vor den Zivilgerichten der Region Rhein-Main und in Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt. Schwerpunkte: Zivil- und Wirtschaftsrecht. Beratung auf Deutsch, Russisch und Englisch.
Kläger & BeklagteVertretung in allen Stadien des Zivilprozesses.
Erste Instanz bis BerufungAmts- und Landgerichte der Region, Berufung am OLG Frankfurt.
DreisprachigBeratung auf Deutsch, Russisch und Englisch.
Leistungen
Vertretung von Klägern und Beklagten vor Gericht.
Ein Zivilprozess verlangt fundierte Kenntnis des materiellen Rechts und des Prozessrechts — mit individueller Strategie für jede Stufe.
Klage & Klageabwehr
Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Kläger und Verteidigung gegen geltend gemachte Forderungen als Beklagter — mit individueller Prozessstrategie.
Berufung (OLG Frankfurt)
Anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und Vertretung in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Einstweiliger Rechtsschutz
Schnelle gerichtliche Sicherung Ihrer Rechte, wenn für ein Hauptsacheverfahren keine Zeit bleibt.
Zwangsvollstreckung
Durchsetzung titulierter Ansprüche — von der Vollstreckung bis zur Beitreibung offener Forderungen.
Internationale Verfahren
Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland.
Zivil- & Wirtschaftsrecht
Felder, in denen wir streiten und durchsetzen.
Verfahren
Ablauf eines Zivilprozesses in Deutschland.
Zunächst ist festzustellen, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch zusteht; erst danach lässt sich dieses Recht zwangsweise durchsetzen. Das Gericht prüft das streitige Recht nur auf Antrag des Klägers und ermittelt den Sachverhalt nicht von sich aus — die Parteien tragen die relevanten Tatsachen selbst vor (Beibringungsgrundsatz).
Sie möchten Klage erheben
Jedes Verfahren beginnt mit der Klageschrift. Die ZPO stellt formale Anforderungen — entscheidend sind die Fassung des Antrags und der Umfang der Begründung.
Sie wurden verklagt — was tun?
Zunächst klären, welches Verfahren das Gericht gewählt hat und welche Frist zur Klageerwiderung läuft. Fristversäumnis droht mit erheblichen Nachteilen.
Versäumnisurteil bei Nichterscheinen
Erscheint eine Partei nicht, kann ein Versäumnisurteil auf Grundlage des als unbestritten geltenden Klagevorbringens ergehen.
Aktuelle Rechtslage
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte (§ 23 GVG) von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Zivilklagen bis 10.000 € werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt, wo kein Anwaltszwang besteht; erst Streitwerte über 10.000 € fallen an das Landgericht (Anwaltszwang nach § 78 ZPO). Zugleich wurde der Berufungs-/Beschwerdestreitwert von 600 € auf 1.000 € erhöht. Übergangsregelung: Für vor dem 31.12.2025 anhängige Verfahren bleibt die bisherige Grenze von 5.000 € maßgeblich.
Kosten
Kosten eines Zivilverfahrens.
Die Kosten richten sich maßgeblich nach dem Streitwert. Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem GKG, die Anwaltsvergütung aus dem RVG; beide steigen mit dem Wert des Streitgegenstands. Gerichtskosten sind in der Regel als Vorschuss zu zahlen.
- Verzugszinsen (§ 288 BGB) — bei Zahlungsverzug des Schuldners
- Vorgerichtliche Anwaltskosten — bei vorprozessualer Tätigkeit (RVG)
- Mahnkosten — bei Verzug und Angemessenheit
- Gerichts- & Sachverständigenkosten — als erstattungsfähige Verfahrenskosten
International
Verfahren mit Auslandsbezug.
Bei Streitigkeiten mit Auslandsberührung entscheidet die internationale Zuständigkeit oft über den Ausgang: Das Gericht führt das Verfahren nach seinem Prozessrecht und bestimmt das anwendbare Recht nach dem Internationalen Privatrecht. Grundregel ist der Gerichtsstand am Sitz des Beklagten.
Liegt bereits ein ausländisches Urteil vor, stellt sich die Frage der Anerkennung und Vollstreckung. Innerhalb der EU ist diese weitgehend vereinheitlicht — ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung ausländischer Titel in Deutschland.
Gerichtsstandorte
Vor Gericht in der Region Rhein-Main, im Taunus und in Hessen.
Amtsgerichte
Königstein im Taunus (u. a. für Königstein, Kronberg, Kelkheim, Bad Soden, Schwalbach, Eppstein, Glashütten, Schmitten und Weilrod), Frankfurt am Main, Bad Homburg, Wiesbaden, Friedberg (Hessen), Gießen und Wetzlar.
Landgerichte
Frankfurt am Main, Wiesbaden, Gießen und Limburg an der Lahn.
Berufungsinstanz
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) — Vertretung in der zweiten Instanz für Kläger wie Beklagte.
FAQ
Häufige Fragen.
Vertreten Sie sowohl Kläger als auch Beklagte?+
In welchen Sprachen werden Mandanten betreut?+
Vor welchen Gerichten sind Sie tätig?+
Brauche ich seit 2026 für eine Klage bis 10.000 € einen Anwalt?+
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