Kanzlei BarandtKönigstein im Taunus · Frankfurt am Main

Immobilienrecht · Mietrecht

Schwerpunkt — Mietrecht (Wohnen & Gewerbe)

Nº 01 · MMXXVI

Mietrecht in Königstein, Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.

Der Mietmarkt im Rhein-Main-Gebiet ist angespannt — hohe Mieten bedeuten hohe Streitwerte, und ein einziger Formfehler in Kündigung oder Abrechnung kann teuer werden. Wir vertreten Vermieter wie Mieter — außergerichtlich und vor den Gerichten der Region bis zur Berufung vor dem OLG Frankfurt.

I

DreisprachigBeratung auf Deutsch, Russisch und Englisch.

II

Vor OrtBüros in Königstein im Taunus und Frankfurt am Main.

III

DurchsetzungsstarkGerichtliche Vertretung bis zum OLG Frankfurt.

Wohnraummiete

Wohnraummiete: Wo am häufigsten gestritten wird.

Kaum ein Thema sorgt für so viele Konflikte wie die Frage, wer beim Auszug renovieren muss. Viele ältere Mietverträge enthalten Klauseln, die nach heutiger Rechtsprechung unwirksam sind. Wer ohne Prüfung renoviert — oder als Vermieter ohne Prüfung Schadensersatz fordert — riskiert erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Ein zweiter Dauerbrenner ist die Wohnflächenabweichung und die Eigenbedarfskündigung: Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Vertrag angegeben, kann das die Miete mindern. Wir prüfen, ob sich eine Minderung lohnt und wie sie durchzusetzen ist. Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf schuldet der Vermieter Schadensersatz (Umzugs-, Makler-, Mietdifferenzkosten) — auch wenn die Kündigung aus formalen Gründen ohnehin unwirksam war.

Gewerbemiete

Gewerbemietrecht: mehr Vertragsfreiheit, mehr Risiko.

Im Gewerbemietrecht fehlen die mieterschützenden Vorschriften des Wohnraummietrechts weitgehend — die Parteien sind freier, tragen aber höhere Risiken. Eine durchdachte Vertragsgestaltung ist hier entscheidend. Gleichzeitig überträgt die Rechtsprechung mieterfreundliche Grundsätze, etwa zu Schönheitsreparaturen, zunehmend auch auf Geschäftsräume. Lassen Sie Gewerbemietverträge daher vor Unterschrift prüfen.

Aktuelle Rechtsprechung

Eigenbedarfskündigung: aktuelle Entscheidungen.

AG Heilbronn, Urt. v. 04.03.2026 — 8 C 2175/25

Formell unwirksame Eigenbedarfskündigung

Die bloße Kurzbegründung „Die Kündigung erfolgt aufgrund von Eigenbedarf, da der Vermieter die Wohnung für seinen Sohn benötige, der diese zu eigenen Wohnzwecken in Anspruch nehmen wird“ ist formell ungenügend.

AG Oldenburg (Oldbg.), Urt. v. 23.09.2020 — 7 C 7093/20

Eigenbedarf zugunsten der Lebensgefährtin / Ehefrau

Eine Eigenbedarfskündigung zugunsten der Lebensgefährtin, die in Wahrheit bereits bei Ausspruch der Kündigung Ehefrau des Vermieters war, ist formell unwirksam. Eine Lebensgefährtin ist keine Familienangehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Verwandtschaftliche Beziehungen (Ehegatten sind aber nicht verwandt) sind für den geltend gemachten Eigenbedarf von herausragender Bedeutung; sie müssen in der Kündigung korrekt angegeben werden.

AG Frankfurt am Main, Urt. v. 19.12.2024 — 33026 C 128/24

Rechtsmissbräuchliche Kündigung nach Eigentumsübertragung

Überträgt eine Gesellschaft einen Anteil an einem Wohnungseigentum auf eine natürliche Person, um eine ihr verwehrte Eigenbedarfskündigung vornehmen zu können, ist die durch die natürliche Person ausgesprochene Kündigung rechtsmissbräuchlich (Anschluss BGH, Beschl. v. 30.03.2021 — VIII ZR 221/19).

BGH-Rechtsprechung

Rechtsprechung, die Sie kennen sollten.

BGH, Urt. v. 18.03.2015 — VIII ZR 185/14 (und VIII ZR 242/13)

Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Übergabe

Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, ist die formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ohne angemessenen Ausgleich regelmäßig unwirksam (§ 307 BGB). Auch Quotenabgeltungsklauseln sind generell unwirksam — der Mieter schuldet beim Auszug dann keine Renovierung.

BGH, Urt. v. 23.06.2004 — VIII ZR 361/03

Starre Fristenpläne

„Starre“ Fristenpläne („alle 3/5/7 Jahre ist zu renovieren“) ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand machen eine Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam.

BGH, Urt. v. 24.03.2004 — VIII ZR 295/03

Wohnflächenabweichung über 10 %

Liegt die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Fläche, ist das ein Mangel — der Mieter darf mindern, ohne eine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung nachweisen zu müssen.

BGH, Urt. v. 08.04.2009 — VIII ZR 231/07

Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf schuldet der Vermieter Schadensersatz (Umzugs-, Makler-, Mietdifferenzkosten) — selbst wenn die Kündigung aus formalen Gründen ohnehin unwirksam war.

Kontakt

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