Nº 01 · MMXXVI
Justizia
Rechtsanwältin · Königstein im Taunus & Frankfurt am Main

Gerichtliche Vertretung im Zivil- und Wirtschaftsrecht

Frankfurt und Königstein im Taunus

Kanzlei Barandt vertritt Kläger und Beklagte vor den Zivilgerichten der Region Rhein-Main, im Taunus und in ganz Hessen sowie in Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte liegen im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht. Von den Standorten in Königstein im Taunus und Frankfurt am Main aus betreue ich Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen in streitigen Verfahren – auf Deutsch, Russisch und Englisch.

I.

Vertretung von Klägern und Beklagten vor den Zivilgerichten

Ein Zivilprozess verlangt fundierte Kenntnis des materiellen Rechts wie auch des Prozessrechts. Kanzlei Barandt begleitet Sie auf jeder Stufe des Verfahrens – ob Sie eine Forderung gerichtlich durchsetzen oder sich gegen eine Klage verteidigen möchten. Für jeden Fall wird eine individuelle Prozessstrategie entwickelt.

  • Klageerhebung – Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht
  • Klageabwehr – Verteidigung gegen geltend gemachte Forderungen
  • Berufung – Anfechtung erstinstanzlicher Urteile vor dem OLG Frankfurt
  • Beweissicherung – Sicherung beweiserheblicher Tatsachen
  • Zwangsvollstreckung – Durchsetzung titulierter Ansprüche
  • Einstweiliger Rechtsschutz – schnelle gerichtliche Sicherung Ihrer Rechte

Auf einen Blick

Vertretung von Klägern und Beklagten in allen Stadien des Zivilprozesses · Schwerpunkte Zivil- und Wirtschaftsrecht · Erste Instanz vor den Amts- und Landgerichten der Region · Berufung vor dem OLG Frankfurt · Sprachen Deutsch, Russisch, Englisch.

II.

Schwerpunkte: Zivilrecht und Wirtschaftsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei umfasst insbesondere folgende Bereiche des Zivil- und Wirtschaftsrechts:

  • Vertragsrecht – Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung von Verträgen
  • Schadensersatzrecht – Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Forderungseinzug – gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen
  • Gewährleistungsrecht – Mängel-, Nacherfüllungs- und Rückabwicklungsansprüche
  • Immobilienstreitigkeiten – Auseinandersetzungen rund um Grundstücke und Immobilien
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten – Konflikte zwischen Gesellschaftern und mit Organen
  • Handels- und Wirtschaftsrecht – Streitigkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr
III.

Berufungsinstanz – Vertretung vor dem OLG Frankfurt

Erscheint ein erstinstanzliches Urteil unzutreffend, kann die Berufung der richtige Weg sein. Vor Einlegung empfiehlt sich eine anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ich prüfe für Sie, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, und vertrete Sie anschließend in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

IV.

Gerichtsstandorte in der Region Rhein-Main, im Taunus und in Hessen

Von den Büros in Königstein im Taunus und Frankfurt am Main aus vertrete ich Mandanten vor zahlreichen Amtsgerichten und Landgerichten in Hessen. Schwerpunktmäßig bin ich unter anderem an folgenden Gerichten tätig:

Amtsgerichte

Amtsgericht Königstein im Taunus (zuständig u. a. für Königstein, Kronberg, Kelkheim, Bad Soden, Schwalbach, Eppstein, Glashütten, Schmitten und Weilrod), Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Bad Homburg, Amtsgericht Wiesbaden, Amtsgericht Friedberg (Hessen), Amtsgericht Gießen und Amtsgericht Wetzlar.

Landgerichte

Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Wiesbaden, Landgericht Gießen und Landgericht Limburg an der Lahn.

Berufungsinstanz

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt).

Die regelmäßige Praxis in den Gerichten der Region Taunus, Rhein-Main und Mittelhessen ermöglicht eine effektive Vertretung der Interessen von Klägern wie Beklagten in zivilrechtlichen Streitigkeiten jeder Schwierigkeitsstufe.

Mehrsprachige Mandantenbetreuung: Deutsch, Russisch und Englisch

Kanzlei Barandt vertritt Mandanten in deutscher, russischer und englischer Sprache. Insbesondere russischsprachige Privatpersonen und Unternehmen werden umfassend in ihrer Muttersprache beraten und vor den deutschen Zivilgerichten vertreten – ohne Verständigungsbarrieren und mit voller Transparenz über jeden Verfahrensschritt.

V.

Ablauf eines Zivilprozesses in Deutschland

Im deutschen Zivilprozess sind zwei Stufen zu unterscheiden: Zunächst ist festzustellen, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch zusteht; erst danach lässt sich dieses Recht zwangsweise durchsetzen. Das Gericht prüft das streitige Recht nur auf Antrag des Klägers und entscheidet sodann. Das Gericht ermittelt den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht von sich aus – die Parteien müssen die relevanten Tatsachen selbst vortragen (Beibringungsgrundsatz).

Sie möchten Klage erheben

Jedes Gerichtsverfahren beginnt mit der Klageschrift. Die Zivilprozessordnung (ZPO) stellt formale Anforderungen an die Klageschrift; besondere Bedeutung haben die Fassung des Antrags und der Umfang der Begründung. Eine sorgfältig formulierte Klageschrift ist die Grundlage für den Erfolg des gesamten Verfahrens.

Sie wurden in Deutschland verklagt – was ist zu tun?

Wurde Ihnen eine Klage zugestellt, müssen Sie zunächst klären, welches Verfahren das Gericht gewählt hat und ob Ihnen eine Frist zur Verteidigungsanzeige bzw. Klageerwiderung gesetzt wurde. Der Beklagte ist gehalten anzugeben, ob er den Anspruch für begründet hält und wie er sich verteidigen will – fristgebunden gegenüber dem Gericht. Wird die Frist versäumt, drohen erhebliche Nachteile. In diesem Fall sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Versäumnisurteil bei Nichterscheinen

Erscheint eine Partei nicht zum Termin, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen. Dieses führt zu einer Entscheidung auf Grundlage des als unbestritten geltenden Klagevorbringens. Schon deshalb ist eine fristgerechte und sachgerechte Reaktion auf eine Klage entscheidend.

VI.

Internationale Verfahren: Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Urteile

Bei Streitigkeiten mit Auslandsberührung stellt sich stets die Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Sie kann über den Ausgang des Rechtsstreits entscheiden, weil das Gericht das Verfahren nach seinem Prozessrecht führt und das anwendbare Recht nach den Regeln des Internationalen Privatrechts bestimmt. Grundregel ist der Gerichtsstand am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten; daneben besteht ein Interesse des Klägers an einem Gerichtsstand am Ort der Vollstreckung.

Liegt bereits ein ausländisches Urteil gegen eine in Deutschland ansässige Partei vor, stellt sich die Frage der Anerkennung und Vollstreckung. Ein ausländisches Urteil entfaltet in Deutschland nur Wirkung, wenn es anerkannt wird; innerhalb der EU ist die Anerkennung und Vollstreckung weitgehend vereinheitlicht. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung ausländischer Titel in Deutschland.

VII.

Kosten eines Zivilverfahrens: GKG, RVG und Streitwert

Die Kosten eines Zivilprozesses richten sich maßgeblich nach dem Streitwert. Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz (GKG), die Anwaltsvergütung aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beide steigen mit dem Wert des Streitgegenstands. Gerichtskosten sind in der Regel als Vorschuss zu zahlen.

Neben der Hauptforderung können regelmäßig folgende Nebenforderungen geltend gemacht werden:

  • Verzugszinsen (§ 288 BGB) – bei Zahlungsverzug des Schuldners
  • Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten – bei vorprozessualer anwaltlicher Tätigkeit (RVG)
  • Mahnkosten – unter den Voraussetzungen des Verzugs und der Angemessenheit
  • Gerichtskosten und Sachverständigenkosten – als erstattungsfähige Verfahrenskosten
VIII.

Aktuelle Rechtslage

Neue Wertgrenzen im Zivilprozess seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte (§ 23 GVG) von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Zivilklagen bis 10.000 € werden damit grundsätzlich vor dem Amtsgericht geführt, wo kein Anwaltszwang besteht; erst Streitwerte über 10.000 € fallen an das Landgericht (mit Anwaltszwang nach § 78 ZPO). Zugleich wurde der Berufungs-/Beschwerdestreitwert von 600 € auf 1.000 € erhöht. Übergangsregelung: Für vor dem 31.12.2025 anhängige Verfahren bleibt die bisherige Grenze von 5.000 € maßgeblich.

Mehr Verfahren werden künftig ohne Anwaltszwang vor dem Amtsgericht geführt. Bürgerinnen und Bürger können Klagen bis 10.000 € selbst einreichen – das senkt zwar Kosten, erhöht aber das Risiko von Fehlern bei der Vorbereitung der Schriftsätze. Eine anwaltliche Begleitung bleibt auch unterhalb der Anwaltszwangsgrenze in vielen Fällen ratsam.

Standorte und Terminvereinbarung

Die Kanzlei unterhält Büros in Königstein im Taunus und Frankfurt am Main. Die Vertretung erfolgt vor den Gerichten in Frankfurt, Wiesbaden und weiteren Städten Hessens sowie in Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt. Vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Falls – auf Deutsch, Russisch oder Englisch.

Häufige Fragen (FAQ)

Vertreten Sie sowohl Kläger als auch Beklagte?

Ja. Ich vertrete sowohl Kläger als auch Beklagte in allen Stadien des Zivilprozesses – von der Klageerhebung über die Verteidigung bis zur Berufung und Zwangsvollstreckung.

In welchen Sprachen werden Mandanten betreut?

Die Mandantenbetreuung erfolgt in deutscher, russischer und englischer Sprache.

Vor welchen Gerichten sind Sie tätig?

Vor den Amts- und Landgerichten der Region Rhein-Main, des Taunus und Mittelhessens – unter anderem Königstein, Frankfurt am Main, Bad Homburg, Wiesbaden, Friedberg, Gießen, Wetzlar und Limburg – sowie in Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt.

Brauche ich seit 2026 für eine Klage bis 10.000 € einen Anwalt?

Vor dem Amtsgericht besteht bis 10.000 € kein Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung ist gleichwohl in vielen Fällen sinnvoll, da Fehler bei den Schriftsätzen den Verfahrensausgang erheblich beeinflussen können.

IX.

Finden Sie unsere Büros

Frankfurt Office:

Adresse: An den Pappeln 14,

60388 Frankfurt am Main

+49 6109 7688627

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