Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 6 % des Kaufpreises. Die Steuer wird von den Bundesländern festgelegt und variiert deutschlandweit zwischen 3,5 % und 6,5 %. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis; mitverkauftes bewegliches Inventar (etwa eine Einbauküche) kann unter Umständen herausgerechnet werden und die Steuer mindern.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht das einer Grunderwerbsteuer von 30.000 € — ein Betrag, der bei der Finanzierung von Anfang an eingeplant werden muss, da er in der Regel nicht mitfinanziert wird.
Wann wird die Steuer fällig?
Nach der Beurkundung übermittelt der Notar den Vertrag an das Finanzamt. Dieses setzt die Grunderwerbsteuer per Bescheid fest; sie ist regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Schuldner sind Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch — im Vertrag wird die Zahlung fast immer dem Käufer auferlegt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eigentumsumschreibung
Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie trägt das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht ein. Die Steuerzahlung ist damit kein bloßer Nebenpunkt, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Sie überhaupt als Eigentümer eingetragen werden.
In der Praxis lohnt es sich, die Zahlungswege früh zu klären, damit die Umschreibung nicht an einer verzögerten Steuerzahlung scheitert.