Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten?
Zusammen liegen Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf üblicherweise bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit bundesweit einheitlich — ein Notar ist nicht „günstiger“ als der andere.
Der Notaranteil umfasst Beurkundung, Vollzug und Betreuungstätigkeiten; hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung.
Wer trägt die Notarkosten?
Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Eigentumsumschreibung. Die Löschung nicht übernommener Belastungen des Verkäufers (etwa einer Alt-Grundschuld) zahlt hingegen meist der Verkäufer. Die konkrete Verteilung ergibt sich aus dem Vertrag.
Was der Notar leistet — und was nicht
Der Notar sorgt für eine rechtssichere Beurkundung, die Auflassungsvormerkung und die Abwicklung der Umschreibung. Er bleibt dabei neutral: Er prüft nicht, ob der Vertrag für eine Seite vorteilhaft ist, warnt nicht vor wirtschaftlichen Risiken und analysiert keine WEG-Unterlagen.
Diese Interessenwahrung ist Aufgabe eines Anwalts. Wer sichergehen will, lässt den Entwurf vor dem Termin anwaltlich prüfen.