Nº 01 · MMXXVI
3. Juli 2026

Wohnungseigentum (WEG)

WEG-Unterlagen vor dem Kauf prüfen: Teilungserklärung, Protokolle, Rücklage

Beim Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet oft nicht der Kaufvertrag über das Risiko, sondern die WEG-Unterlagen. Drei Dokumente sollten Sie nie überspringen.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Die Teilungserklärung legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, und regelt Sondernutzungsrechte an Garten, Stellplatz oder Keller. Wer sie nicht liest, verwechselt schnell „gehört mir“ mit „darf ich nutzen“. Die Gemeinschaftsordnung ergänzt die Spielregeln der Gemeinschaft, etwa zu Kostenverteilung und Stimmrechten.

Versammlungsprotokolle der letzten Jahre

In den Protokollen der Eigentümerversammlung stehen die entscheidenden Informationen: beschlossene oder geplante Sanierungen, Streitigkeiten, Beschlüsse über Sonderumlagen. Ein Käufer, der die Protokolle der letzten drei Jahre prüft, erkennt Sanierungsstau und finanzielle Lasten, bevor sie ihn treffen.

Instandhaltungsrücklage und Wirtschaftsplan

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage zeigt, ob die Gemeinschaft für anstehende Reparaturen gerüstet ist. Eine geringe Rücklage bei sichtbarem Sanierungsbedarf ist ein Warnsignal — die Kosten landen sonst über eine Sonderumlage beim neuen Eigentümer. Wirtschaftsplan und Abrechnungen runden das Bild ab.

VI.

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