1. Reservierung und Finanzierung
Nach der Einigung über den Preis folgen oft eine Reservierungsvereinbarung und die Finanzierungszusage der Bank. Bereits hier lohnt der Blick in die Unterlagen — verbindliche Bindungen sollten nicht vor der Prüfung eingegangen werden.
2. Prüfung von Vertrag und Unterlagen
Vor der Beurkundung werden Grundbuchauszug, Kaufvertragsentwurf und — bei Eigentumswohnungen — Teilungserklärung und WEG-Protokolle geprüft. Dieser Schritt entscheidet über die Risiken; hier setzt anwaltliche Begleitung an.
3. Notarielle Beurkundung
Der Notar verliest und beurkundet den Vertrag. Anschließend lässt er zugunsten des Käufers eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen — eine Absicherung, dass die Wohnung nicht anderweitig veräußert wird.
4. Kaufpreiszahlung
Die Kaufpreiszahlung wird erst fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (u. a. Vormerkung, Löschungsunterlagen für Alt-Belastungen). Erst dann sollte gezahlt werden — nie „auf Zuruf“.
5. Grunderwerbsteuer und Eigentumsumschreibung
Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus; der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Mit der Eintragung sind Sie rechtlich Eigentümer.