Nº 01 · MMXXVI
Justizia
Rechtsanwälte im Taunus

Vertragsrecht im Taunus – Wirtschafts- und Zivilrecht

Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Verträge

Verträge sind die Grundlage des Wirtschafts- und Privatlebens. Ein sauber gestalteter Vertrag beugt Streit vor; ist der Streit da, entscheidet die rechtssichere Durchsetzung. Ich begleite Sie von der Gestaltung über die Prüfung bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich wie vor Gericht.

I.

Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht und Zivilrecht

Ihr Anwalt für Vertragsrecht im Taunus

Kanzlei Barandt ist Ihre Anlaufstelle für rechtliche Beratung und Vertretung im Taunus. Von den Standorten in Königstein im Taunus und Frankfurt am Main aus betreue ich Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen mit dem Schwerpunkt Vertragsrecht – im Wirtschafts- wie im Zivilrecht.

Grundlage sind das allgemeine Schuldrecht (§§ 241 ff. BGB), das Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff., 320 ff. BGB) sowie die jeweiligen Vertragstypen. Mandantinnen und Mandanten werden auf Deutsch, Russisch und Englisch beraten.

II.

Vertragsrecht im Wirtschaftsrecht (B2B)

Für Unternehmen, Selbstständige und Gründer im Taunus berate ich rund um geschäftliche Verträge:

  • Kauf- und Lieferverträge im Handelsverkehr (BGB/HGB)
  • Werk- und Dienstverträge – Projekte, Werkleistungen, Beratung (§§ 631, 611 BGB)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Gestaltung und Inhaltskontrolle (§§ 305 ff. BGB)
  • Kooperations-, Rahmen- und Vertriebsverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge – Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsführerverträge
  • Forderungsmanagement – Durchsetzung offener Forderungen aus Verträgen
III.

Vertragsrecht im Zivilrecht (privat)

Für Privatpersonen geht es häufig um Verträge des Alltags – hier setze ich Ihre Rechte durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab:

  • Kaufverträge – Gewährleistung, Mängel und Rückabwicklung (§§ 433, 437 BGB)
  • Werkverträge – Handwerker- und Bauleistungen, Mängelrechte (§§ 631 ff. BGB)
  • Dienstleistungs- und Beraterverträge
  • Darlehens- und Verbraucherverträge – Widerruf und Rückabwicklung
  • Kaufverträge über höherwertige Güter – Fahrzeuge, Maschinen, Immobilienbezug
IV.

Leistungen im Vertragsrecht

  • Vertragsgestaltung – maßgeschneiderte, rechtssichere Verträge
  • Vertragsprüfung – Bewertung von Risiken und Klauseln vor der Unterschrift
  • Anspruchsdurchsetzung – Erfüllung, Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt (§§ 280, 281, 323 BGB)
  • Anspruchsabwehr – Verteidigung gegen unbegründete Vertragsforderungen
  • Gerichtliche Vertretung – Klage und Verteidigung vor den Zivilgerichten
V.

Typische Streitfälle im Vertragsrecht

Mangelhafte Lieferung oder Werkleistung, Zahlungsverzug und offene Rechnungen, streitige AGB-Klauseln, gescheiterte Vertragsabwicklung, Rücktritt und Rückabwicklung, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

In all diesen Fällen prüfe ich Ihre Ansprüche, beziffere sie und setze sie konsequent durch.

Mehrsprachige Beratung: Deutsch, Russisch und Englisch

Kanzlei Barandt betreut Mandanten in deutscher, russischer und englischer Sprache. Gerade im Vertragsrecht ist klare Kommunikation entscheidend – russischsprachige Mandantinnen und Mandanten werden vollständig in ihrer Muttersprache beraten und vertreten, ohne Verständigungsbarrieren.

Häufige Fragen

Sollte ich einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Unbedingt empfehlenswert bei wirtschaftlich bedeutsamen oder langfristigen Verträgen. Eine Prüfung deckt Risiken und unwirksame Klauseln auf und ist meist deutlich günstiger als ein späterer Rechtsstreit.

Welche Bereiche deckt die Kanzlei im Vertragsrecht ab?

Vertragsrecht sowohl im Wirtschaftsrecht (B2B) als auch im Zivilrecht (privat) – von der Vertragsgestaltung über die Prüfung bis zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

In welchen Sprachen werden Mandanten betreut?

Die Beratung und Vertretung erfolgt in deutscher, russischer und englischer Sprache.

VI.

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